Wenn Kanzler Scholz im Januar die Vertrauensfrage stellt, könnten im März Neuwahlen folgen. Was bis dahin passieren muss, gibt das Grundgesetz vor.
Wenn Kanzler Scholz im Januar die Vertrauensfrage stellt, könnten im März Neuwahlen folgen. Was bis dahin passieren muss, gibt das Grundgesetz vor.