In einer großangelegten Aktion griffen Hacker Daten von sechs Millionen Facebook-Konten in Deutschland ab. Der BGH muss nun klären, ob den Betroffenen eine Art Schmerzensgeld zusteht.
In einer großangelegten Aktion griffen Hacker Daten von sechs Millionen Facebook-Konten in Deutschland ab. Der BGH muss nun klären, ob den Betroffenen eine Art Schmerzensgeld zusteht.