Bundesfinanzhof gegen Vermieter: Wohnungseigentümer-Rücklagen nicht als Werbungskosten absetzbar

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Ausgaben, die mit der Vermietung zusammenhängen, können Eigentümer steuerlich geltend machen. Das trifft auch auf eingezahlte Rücklagen für die Instandhaltung am Gemeinschaftseigentum zu. Aber: Die bloße Einzahlung in die Rücklage lässt keinen Abzug als Werbungskosten zu.
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