Die Partei hat den Karlsruher Richtern zufolge keinen Anspruch auf einen Ausschussvorsitz. Auch die Abwahl des Abgeordneten Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß nicht gegen die Verfassung.
Die Partei hat den Karlsruher Richtern zufolge keinen Anspruch auf einen Ausschussvorsitz. Auch die Abwahl des Abgeordneten Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß nicht gegen die Verfassung.