Die"Süddeutschen Zeitung" durfte aus Tagebüchern des in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Bankiers zitieren. Die Richter in Karlsruhe nehmen seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
Die"Süddeutschen Zeitung" durfte aus Tagebüchern des in den Cum-Ex-Skandal verwickelten Bankiers zitieren. Die Richter in Karlsruhe nehmen seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an.