Daten präventiv gespeichert: BND-Überwachungsgesetz teils verfassungswidrig

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Seit 2015 darf der Bundesnachrichtendienst zum Schutz vor Cyberangriffen die Inland-Ausland-Kommunikation überwachen und Daten speichern. Das verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz, urteilen die Verfassungsrichter und ordnen eine Kontrollinstanz an.
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