Nachdem es gravierende Mängel beim Krisenmanagement während der Flutkatastrophe mit 135 Toten gegeben hatte, stand der Verdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Raum.
Nachdem es gravierende Mängel beim Krisenmanagement während der Flutkatastrophe mit 135 Toten gegeben hatte, stand der Verdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung im Raum.