Das neue Staatsangehörigkeitsrecht wirft die Frage auf, ob Ausländerbehörden die Einbürgerung verweigern können, weil ein Kandidat die Parole „From the river to the sea“ gelikt hat. Die Antwort: Kommt drauf an.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht wirft die Frage auf, ob Ausländerbehörden die Einbürgerung verweigern können, weil ein Kandidat die Parole „From the river to the sea“ gelikt hat. Die Antwort: Kommt drauf an.