Irmgard F. war der Beihilfe zum Mord in mehr als 10 000 Fällen schuldig gesprochen worden, auch wenn die heute 99-Jährige nur eine zivile Angestellte des Konzentrationslagers war. Dies hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt.
Irmgard F. war der Beihilfe zum Mord in mehr als 10 000 Fällen schuldig gesprochen worden, auch wenn die heute 99-Jährige nur eine zivile Angestellte des Konzentrationslagers war. Dies hat der Bundesgerichtshof nun bestätigt.