Nordrhein-Westfalen: Polizeigesetz zu Gefährdern ist in Teilen verfassungswidrig

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Gefährder soll die Polizei im Auge behalten – egal, ob rechte, linke oder islamistische. Aber wie engmaschig darf die Überwachung sein? Die NRW-Vorschrift dazu geht dem Bundesverfassungsgericht jedenfalls zu weit.

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