Daniela Klette darf in Untersuchungshaft keinen Besuch von Ex-RAF-Mitgliedern bekommen. Der Bundesgerichtshof befürchtet: Sie könnten ihr bei der Flucht aus dem Gefängnis helfen.
Daniela Klette darf in Untersuchungshaft keinen Besuch von Ex-RAF-Mitgliedern bekommen. Der Bundesgerichtshof befürchtet: Sie könnten ihr bei der Flucht aus dem Gefängnis helfen.