Die „Sächsischen Separatisten“ hätten Gebiete in Ostdeutschland mit Waffengewalt erobern wollen, teilt die Bundesanwaltschaft mit. Unerwünschte Menschengruppen sollten dort notfalls durch ethnische Säuberungen entfernt werden.
Die „Sächsischen Separatisten“ hätten Gebiete in Ostdeutschland mit Waffengewalt erobern wollen, teilt die Bundesanwaltschaft mit. Unerwünschte Menschengruppen sollten dort notfalls durch ethnische Säuberungen entfernt werden.