Eine Richterin in den USA urteilte, der Algorithmus, der dem Mädchen einen bestimmten Inhalt empfohlen hatte, sei eine Meinungsäußerung des Konzerns. Dieser müsse sich deshalb dafür verantworten.
Eine Richterin in den USA urteilte, der Algorithmus, der dem Mädchen einen bestimmten Inhalt empfohlen hatte, sei eine Meinungsäußerung des Konzerns. Dieser müsse sich deshalb dafür verantworten.