Der Grund für die starke Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ist dem Bundesarbeitsministerium zufolge die „sehr gute Lohnentwicklung“ im vergangenen Jahr.
Der Grund für die starke Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen ist dem Bundesarbeitsministerium zufolge die „sehr gute Lohnentwicklung“ im vergangenen Jahr.