2010 wird Manfred Genditzki wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. 13 Jahre später erkennt das Gericht seinen gravierenden Fehler - und spricht den 64-Jährigen frei. Der fordert nun Schadensersatz für seine Zeit hinter Gittern. Die Staatsanwaltschaft antwortet mit einer Rechnung.