Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Ungarn und betont: Die Argumente von Asylbewerbern müssen in einem ordentlichen Verfahren geprüft werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Ungarn und betont: Die Argumente von Asylbewerbern müssen in einem ordentlichen Verfahren geprüft werden.