Der Onlinehändler hatte dagegen geklagt, dass das Bundeskartellamt ihn als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft hat. Der BGH wies die Klage ab.
Der Onlinehändler hatte dagegen geklagt, dass das Bundeskartellamt ihn als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft hat. Der BGH wies die Klage ab.