Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wohnungseigentümer dürfen Maßnahmen für eine Barrierefreiheit auch dann durchsetzen, wenn die anderen Eigentümer im Haus dagegen sind.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wohnungseigentümer dürfen Maßnahmen für eine Barrierefreiheit auch dann durchsetzen, wenn die anderen Eigentümer im Haus dagegen sind.